Erstellung von Rettungskonzepten
Für Arbeiten mit Absturzgefahr müssen Objektbezogene Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Rettungskonzept vorliegen. [ASR V3]
Vor Beginn der Arbeiten im absturzgefährdeten Bereiche „ist ein funktionierendes Rettungskonzept festzulegen“ [DGUV-R 112-199], wobei ein bewegungsloses Hängen im Auffanggurt nicht länger als ca. 20 Minuten dauern darf [DGUV-I 204-011].
Die Rettung nach oben ist wesentlich komplexer und muss separat unterwiesen werden, selbst wenn die gleiche Ausrüstung wie bei PSAgA zum Einsatz kommen sollte. [DGUV-I 203-007]. Dies gilt auch für Behälter, Silos und enge Räumen [DGUV-R 113-004].
Grundlage einer Unterweisung sollte immer ein anlagenspezifisches Rettungskonzept auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sein. In einem Rettungskonzept werden die konkreten Szenarien und Abläufe für den Ernstfall dokumentiert. Dabei werden die zu verwendenden Anschlagpunkte für Rettungsgeräte, Rettungsmittel, z.B. Abseil- und Rettungsgeräte, Seilklemmen, Verbindungsmittel usw. festgelegt.
Um die Wirksamkeit interner wie auch externer Hilfs- und Rettungsmaßnahmen zu gewährleisten, müssen regelmäßig Übungen durchgeführt werden. Die im Rettungskonzept beschriebenen Abläufe müssen immer wieder auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden, um das Rettungskonzept auf veränderte Bedingungen anzupassen. [DGUV-I 203-007]
Gerne unterstützen wir Sie bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe, die viel Erfahrung im Umgang mit der Schutzausrüstung voraussetzt.
Bei der Dokumentation der Rettungskonzepte greifen wir auch auf modernste 360°-Fotos zurück , die sich besonders für enge Räume eignen.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten: 016097632267
Vor Beginn der Arbeiten im absturzgefährdeten Bereiche „ist ein funktionierendes Rettungskonzept festzulegen“ [DGUV-R 112-199], wobei ein bewegungsloses Hängen im Auffanggurt nicht länger als ca. 20 Minuten dauern darf [DGUV-I 204-011].
Die Rettung nach oben ist wesentlich komplexer und muss separat unterwiesen werden, selbst wenn die gleiche Ausrüstung wie bei PSAgA zum Einsatz kommen sollte. [DGUV-I 203-007]. Dies gilt auch für Behälter, Silos und enge Räumen [DGUV-R 113-004].
Grundlage einer Unterweisung sollte immer ein anlagenspezifisches Rettungskonzept auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sein. In einem Rettungskonzept werden die konkreten Szenarien und Abläufe für den Ernstfall dokumentiert. Dabei werden die zu verwendenden Anschlagpunkte für Rettungsgeräte, Rettungsmittel, z.B. Abseil- und Rettungsgeräte, Seilklemmen, Verbindungsmittel usw. festgelegt.
Um die Wirksamkeit interner wie auch externer Hilfs- und Rettungsmaßnahmen zu gewährleisten, müssen regelmäßig Übungen durchgeführt werden. Die im Rettungskonzept beschriebenen Abläufe müssen immer wieder auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden, um das Rettungskonzept auf veränderte Bedingungen anzupassen. [DGUV-I 203-007]
Gerne unterstützen wir Sie bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe, die viel Erfahrung im Umgang mit der Schutzausrüstung voraussetzt.
Bei der Dokumentation der Rettungskonzepte greifen wir auch auf modernste 360°-Fotos zurück , die sich besonders für enge Räume eignen.
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