Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Über ein Viertel aller tödlichen Arbeitsunfälle gehen auf Absturz zurück. Die Hälfte davon erfolgt aus geringer Höhe unter fünf Meter [BAUA 2017]. Mir sind diverse Unternehmen bekannt, die erst nach schwersten Unfällen beginnen, Schutzmaßnahmen zu treffen. Gerne unterstütze ich Sie bei dem Prozess sichere Abläufe für Ihre Arbeiten zu entwickeln.
Für den Einsatz von PSAgA gelten folgenden persönliche Voraussetzungen:
• Unterweisung in PSAgA nach DGUV 112-198- und199: Es wird der korrekte Umgang mit der Schutzausrüstung [DGUV-R 112-198] sowie Rettungsmethoden [DGUV-R 112-199] in Theorie und Praxis behandelt. Eine planmäßige Kollegenrettung ist notwendig, weil bewegungsloses Hängen im Gurt nach wenigen Minuten zu Kreislaufproblemen mit Todesfolge führt [DGUV-I 204-011]. Diese Unterweisung aus Anwendung und Rettungstechnik ist jährlich zu wiederholen. Die Unterweisung am Einsatzort wird von den Unfallversicherern als Ideal betrachtet [DGUV-G 312-001] um auf die konkreten Anforderungen vor Ort eingehen zu können.
• Unterweisung in Erster Hilfe/ betrieblicher Ersthelfer: Eine verunfallte Person hat auch im Absturzgefährdeten Bereich Anspruch auf Erste Hilfe. Daraus ergibt sich, dass in der Regel alle Personen mit PSAgA Unterweisung auch Ersthelfer sein sollten. Diese Unterweisung umfasst in der Regel einen Tag und ist innerhalb von zwei Jahren zu wiederholen.
• Die Gesundheitliche Eignung der Arbeiter muss bestehen, Arbeitsmedizinische Vorsoge für Arbeiten in Höhen, ehemals Gesundheitsuntersuchung 41.
• Es besteht ein Mindestalter von 18 Jahren.
• Abhängig von der Gefärdungsbeurteilung und dem Rettungskonzept müssen mindestens zwei Personen pro Einsatzort diese Voraussetzungen erfüllen um sich gegenseitig retten zu können.
Für Arbeiten mit Absturzgefahr müssen ferner Objektbezogene Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung
und Rettungskonzept vorliegen. Weitere Anforderungen sind gegebenenfalls erforderlich.
• Unterweisung in PSAgA nach DGUV 112-198- und199: Es wird der korrekte Umgang mit der Schutzausrüstung [DGUV-R 112-198] sowie Rettungsmethoden [DGUV-R 112-199] in Theorie und Praxis behandelt. Eine planmäßige Kollegenrettung ist notwendig, weil bewegungsloses Hängen im Gurt nach wenigen Minuten zu Kreislaufproblemen mit Todesfolge führt [DGUV-I 204-011]. Diese Unterweisung aus Anwendung und Rettungstechnik ist jährlich zu wiederholen. Die Unterweisung am Einsatzort wird von den Unfallversicherern als Ideal betrachtet [DGUV-G 312-001] um auf die konkreten Anforderungen vor Ort eingehen zu können.
• Unterweisung in Erster Hilfe/ betrieblicher Ersthelfer: Eine verunfallte Person hat auch im Absturzgefährdeten Bereich Anspruch auf Erste Hilfe. Daraus ergibt sich, dass in der Regel alle Personen mit PSAgA Unterweisung auch Ersthelfer sein sollten. Diese Unterweisung umfasst in der Regel einen Tag und ist innerhalb von zwei Jahren zu wiederholen.
• Die Gesundheitliche Eignung der Arbeiter muss bestehen, Arbeitsmedizinische Vorsoge für Arbeiten in Höhen, ehemals Gesundheitsuntersuchung 41.
• Es besteht ein Mindestalter von 18 Jahren.
• Abhängig von der Gefärdungsbeurteilung und dem Rettungskonzept müssen mindestens zwei Personen pro Einsatzort diese Voraussetzungen erfüllen um sich gegenseitig retten zu können.
Für Arbeiten mit Absturzgefahr müssen ferner Objektbezogene Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung
und Rettungskonzept vorliegen. Weitere Anforderungen sind gegebenenfalls erforderlich.
Überstieg aus Arbeitskorb
Oftmal wird einen Arbeitskorb genutzt, um den Arbeitsplatz im Absturzgefährdeten Bereiche zu erreichen. Al-
lerdings ist das Übersteigen auf angrenzende Bauteile nur in Ausnahmefällen unter bestimmten Vorausset-
zungen zulässig. Der Überstieg aus dem Befahrkorb ist nur zulässig, wenn dies die sicherste Methode dar-
stellt, besondere Schutzmaßnahmen dokumentiert und umgesetzt werden. Die Handlungsempfehlungen der
Arbeitsgruppe DACHS „Aus- und Einsteigen aus Arbeitsbühnen und Arbeitskörben“ gibt einen guten Überblick [D-A-CH-S
Überstieg 2019].
lerdings ist das Übersteigen auf angrenzende Bauteile nur in Ausnahmefällen unter bestimmten Vorausset-
zungen zulässig. Der Überstieg aus dem Befahrkorb ist nur zulässig, wenn dies die sicherste Methode dar-
stellt, besondere Schutzmaßnahmen dokumentiert und umgesetzt werden. Die Handlungsempfehlungen der
Arbeitsgruppe DACHS „Aus- und Einsteigen aus Arbeitsbühnen und Arbeitskörben“ gibt einen guten Überblick [D-A-CH-S
Überstieg 2019].
Abgrenzung PSAgA zu Industrieklettern/ Seilzugangs und Positionierungstechnik (SZP)
Das Industrieklettern ist im Gegensatz zur PSAgA kein nachrangiges Verfahren. Es ist ein gleichberechtigtes Zugangsverfahren zu Technischen oder Organisatorischen Lösungen. Dafür ist die Ausbildung zum Industriekletterer wesentlich umfangreicher. So können planmäßig belastete Seile verwendet werden und komplexere Techniken kommen bei einer Rettung zum Einsatz. Bei Arbeiten unter SZP Standards muss mindestens eine Aufsichtfürhende Person vor Ort sein [DGUV-I 212-001].
Prüfung nach DGUV G 312-906 (bisher BGG 906)
In der BG-Regel „Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ (BGR 198) und der BG-Regel „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“ (BGR 199) wird die Prüfung der Ausrüstung durch Sachkundige gefordert. Eine Prüfung ist unter anderem notwendig:
Die zu prüfende Ausrüstung umfasst typischerweise Absturzsicherungssysteme bestehend aus Anschlagmittel, Seile, Verbindungsmittel, Haltegurte, Bandfalldämpfer, Auffangsysteme, Anschlagpunkte nach EN 795, EN 751-1, EN 751-2, Securanten, Auffanggurte, Sekuranten, PSA, mitlaufende Sicherungsgeräte gegen Absturz und Absturzsysteme, Läuferelement und Höhensicherungsgerät.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Kontakt
- mindestens jährlich, je nach Einsatzbedingungen oder Herstellervorgaben auch öfter
- bei Beschädigung oder Beanspruchung
Die zu prüfende Ausrüstung umfasst typischerweise Absturzsicherungssysteme bestehend aus Anschlagmittel, Seile, Verbindungsmittel, Haltegurte, Bandfalldämpfer, Auffangsysteme, Anschlagpunkte nach EN 795, EN 751-1, EN 751-2, Securanten, Auffanggurte, Sekuranten, PSA, mitlaufende Sicherungsgeräte gegen Absturz und Absturzsysteme, Läuferelement und Höhensicherungsgerät.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Kontakt
Literatur
- BAUA 2017: Dr. Tobias Bleyer, Isabell Bentz, Ralph Fähnrich, Gestaltung: R. Grahl, Tödliche Arbeitsunfälle Absturzunfälle, 2017
- D-A-CH-S Überstieg 2019: Aus- und Einsteigen aus Arbeitsbühnen und Arbeitskörben, internationale Arbeitsgruppe von Experten aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Südtirol: 2019: http://www.bauforumplus.eu/fileadmin/user_upload/EU/D-A-CH-S/DACHS_Aus-_und_Einsteigen_aus_Arbeitsbuehnen_und_Arbeitskoerben.pdf
- DGUV-G 312-001: Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen, Sachgebiet „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz/Rettungsausrüstungen“ des Fachbereichs „Persönliche Schutzausrüstungen“ der DGUV: 2015: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2975
- DGUV-I 204-011: Erste HilfeNotfallsituation: Hängetrauma, Fachbereich „Erste Hilfe“ und „Persönliche Schutzausrüstungen“, Sachgebiet „PSA gegen Absturz/Rettungsausrüstungen“: 2011, aktualisiert 2017: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/897
- DGUV-I 212-001: Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren, : 2016: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2868
- DGUV-R 112-199: Benutzung von persönlichenSchutzausrüstungen gegenAbsturz, Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstungen“ der DGUV: 2019: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1013